Eine Richtlinie ist eine Sammlung systematisch entwickelter Vorschriften um eine gewünschte Handlungsweise angemessen und mit einem hohen Qualitätsstandard zu gestalten. Meistens handelt es sich dabei nicht um verbindliche Verfahren (in diesem Fall spricht man von Protokoll, Kodex, Leitlinie oder Prozedur).
Sie sind in Dokumenten schriftlich fixiert, die einem interessierten Personenkreis zur Kenntnis gebracht werden (z. B. durch ein Rundschreiben) und bilden eine Grundlage für die Festlegung gemeinsamer Verhaltensweisen und Vorgehensweisen in Organisationen aller Art (sowohl privat als auch öffentlich) im sozialen, politischen, wirtschaftlichen, geschäftlichen, medizinischen usw. Bereich.
Inhalt
Rechtliche Richtlinien
Eine rechtliche Richtlinie ist eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz, die jedoch kein förmliches Gesetz ist. Sie wird von einem dazu gesetzlich ermächtigten Gremium beschlossen.
Verwaltungsvorschrift
Im innerstaatlichen deutschen Recht wird der Begriff der Richtlinie etwa im Sinne einer Verwaltungsvorschrift verwendet.
Dabei handelt es sich um eine Anordnung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation an nachgeordnete Verwaltungsbehörden oder Bedienstete ergeht und deren Wirkbereich grundsätzlich auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkt sein soll. Verwaltungsvorschriften beruhen auf dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung und regeln so von oben nach unten Einzelheiten der Tätigkeit nachgeordneter Verwaltungsbehörden. Insoweit bedürfen sie keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung. Verwaltungsvorschriften begründen mangels Außenwirkung grundsätzlich keine Rechte und Pflichten für die Bürger.
Arzneimittel-Richtlinie
Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.
Rechtsgrundlage ist § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V). Gemäß dieser Vorschrift regelt die Arzneimittel-Richtlinie die Verordnung von Arzneimitteln, stofflichen Medizinprodukten und Verbandmitteln durch Vertragsärzte und Krankenhäuser mit dem Ziel einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten.
EU Richtlinie
Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts. Im Gegensatz zu Verordnungen gelten sie gemäß Art. 288 Absatz 3 des AEUV nicht unmittelbar, sondern müssen erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.
Richtlinien, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen. In bestimmten Fällen sind jedoch besondere Gesetzgebungsverfahren vorgesehen. Sie werden im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert und sind Online im Rechtsinformationssysteme EUR-Lex verfügbar.
Richtlinienkompetenz
Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, umgangssprachlich auch „Kanzlerprinzip“ genannt, ist in Art. 65 S. 1 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Sie stärkt die Stellung des Bundeskanzlers im politischen System der Bundesrepublik. Eine fast gleichlautende Vorschrift enthielt bereits die Weimarer Verfassung.
Die Richtlinienkompetenz wirkt einzig auf die Bundesregierung als Teil der Exekutive, nicht aber auf die Legislative (Bundestag und Bundesrat) oder die Judikative (Gerichte). Der Bundeskanzler kann somit inhaltliche Gesetzesvorhaben bei den zuständigen Minister anfordern, deren Billigung unterliegt aber dem regulären Gesetzgebungsverfahren.
Qualitätsrichtlinien
Eine Qualitätsrichtlinie (englisch Quality Guideline) ist eine Anweisung, nach der man handeln muss, in der die Beschaffenheit einer Einheit (Tätigkeiten, Prozess, Produkt, Organisation, Person, System) bezüglich der Qualitätsforderung festgelegt ist, um die Qualität zu sichern.
Qualität ist nach der Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9000 definiert als „Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale eines Objekts Anforderungen erfüllt“ oder auch nach DIN 55350 ist Qualität die „realisierte Beschaffenheit einer Einheit bezüglich der Qualitätsforderung“.
Eine Richtlinie ist eine Anweisung höherer Instanzen, nach der man handeln muss, sie ist jedoch kein förmliches Gesetz. Der Begriff Qualitätsrichtlinie wird meistens im Zusammenhang mit Qualitätsmanagement in Verbindung gebracht, da Qualitätsrichtlinien wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements sind. Mit dem Zweck, dass die Qualitätsanforderungen von jedem, der sich am Qualitätsmanagementsystem beteiligt, verstanden wird und mit dem Ziel, dass die Einheit den Qualitätsanforderungen entspricht.
Qualitätsrichtlinien begegnet man im alltäglichen Leben in vielen Bereichen: zum Beispiel gibt es Qualitätsrichtlinien für Krankenhäuser, Lieferanten, Betonrohre, etc.
Abgrenzung
- Eine Verordnung entstammt demselben Zusammenhang wie ein Gesetz und regelt das Ausführen eines Gesetzes verbindlich. Im Gegensatz dazu bleibt eine Richtlinie eine bloße Empfehlung beispielsweise nach dem Stand der Technik.
- Eine Vorschrift bezeichnet eine Regelung innerhalb einer Organisation ohne bindende Wirkung für das Handeln außerhalb dieser Organisation. Im Gegensatz dazu kann von einer Richtlinie innerhalb einer Organisation im Rahmen der an die jeweilige Rolle gebundenen Kompetenzen abgewichen werden.
- Eine Norm ist an ein allgemeines Verständnis gebunden und häufig nicht kodifiziert, wie beispielsweise im Fall von ethischen Normen. Im Gegensatz dazu ist eine Richtlinie mit einem Handlungsbezug versehen und in einem Dokument niedergelegt.
- Der Begriff des Standards ist in seiner Gültigkeit an die herausgebende Organisation gebunden, wie beispielsweise internationale Normen (englisch: Standards; Internationale Organisation für Normung (ISO); Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN)). Er beschreibt einen technischen Konsens. Im Gegensatz dazu sind Richtlinien derselben Organisation schwächer im bezogenen Konsens.
- Eine Leitlinie (u. a. in der Medizin) ist formal schwächer und spiegelt mindestens im Konsens publizierte Standards wider. Im Vergleich zur Richtlinie ist eine Leitlinie eine empfehlende Handlungsanweisung ohne bindenden Charakter und ohne Zuschnitt auf einen speziellen Fall. Grundsätzlich gilt, dass eine Leitlinie empfiehlt (Entscheidungshilfe für ein adäquates Handeln), hingegen eine Richtlinie normativ fordert.
- Ein Leitsatz fasst den Inhalt eines längeren Textes selektiv in komprimierter Form zusammen. Leitsätze werden vornehmlich in der Rechtswissenschaft genutzt, um die tragenden Entscheidungsgründe durch das Gericht darzustellen.
Literatur
- Roland Bornemann: Zur Rechtsnatur rundfunkrechtlicher Richtlinien. In: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM), 2012, S. 89 ff.
- Andreas Fisahn, Tobias Mushoff: Vorwirkung und unmittelbare Wirkung Europäischer Richtlinien. In: Europarecht. Heft 2. Nomos, 2005, ZDB-ID 2280572-2.
- Annette Guckelberger: Zum methodischen Umgang mit Verwaltungsvorschriften, in: Die Verwaltung 2002.
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